Wenn ich Ihr Gerät reparieren soll

Achtung!

Aus mehrfach gegebenem Anlass:

bitte keine Geräte unaufgefordert bzw. ohne Absprache an mich verschicken.
Immerhin nur noch aus organisatorischen Gründen - wir können Ihre Probleme inzwischen zeitnah lösen.

Mag es noch so akut erscheinen, bitte dennoch erst Kontakt aufnehmen. Glücklicher Weise gibt es ja im Bereich Restauration nur selten richtige Notfälle. Und liegt so einer doch mal vor, ließ sich auch schon immer eine schnelle (Zwischen-) Lösung organisieren. Wir besitzen ggf. auch einige Leih-Geräte zur Überbrückung. Aber wir wollen so was immer erst besprechen. Manches Problem lässt sich sogar gleich fernmündlich lösen, spart Kosten und Transportrisiko.

Zur verbesserten Situation, für die, die hier früher schon gelesen haben wie wir die Aufträge stets per Warteliste gehandhabt haben:

2022 habe ich alleine arbeiten müssen, da ist die Wartezeit eskaliert. Seit diesem Jahr ist nicht nur mein eingespielter Kollege wieder da, ich habe einen Lehrvertrag mit einem weiteren, geübten Hifi-Enthusiasten und einen weiteren Minijob-Kollegen ebenfalls mit bereits viel Erfahrung, der gewöhnlich einmal die Woche da ist. Das ändert im Meisterbetrieb alles. Erstmals baut sich 2023 die Warteliste offenbar vollständig ab und das Problem von Kunden, die deshalb gar nicht erst einsteigen oder aus Ungeduld wieder abspringen neigt sich dem Ende zu, die Warte-Unzufriedenheit ist ja durchaus verständlich.
Dennoch senden Sie bitte nichts unangekündigt zu uns. Und wenn Sie uns was schicken, dann beachten Sie den vermutlich wichtigsten Nebenthema-Punkt: das Transportrisiko. Wir hatten seit bestehen der Firma regelmäßig Transport-Schäden und die wären mit angemessener Verpackung überwiegend vermeidbar gewesen. Verpacken Sie physikalisch korrekt, das heißt, Sie sollten mit der Trägheit des Geräts bzw. dessen schwerer Komponenten unbedingt rechnen. Schutz gegen Kratzer ist dabei eine völlig untergeordnete Selbstverständlichkeit. Lesen Sie dazu auch unsere Verpackungshinweise.

Und dann müssen wir Sie ggf. dennoch "eintakten", also z.B. vorab Ersatzteile beschaffen, uns vorbereiten, einen Tisch für Sie tatsächlich frei haben. Nach wie vor ist auch unser Lagerplatz durchaus begrenzt 

Die bewährte Reihenfolge der Handhabung bleibt:

  • Zunächst klären Sie mit mir bitte per E-Mail oder Telefon, ob der Auftrag durch mich voraussichtlich sinnvoll, rentabel und gemäß Ihren Vorstellungen durchführbar ist.
  • Sind Sie dann zur Auftragserteilung entschlossen, werden Sie nach wie vor erst einmal in die Auftragsliste aufgenommen.
  • Dazu laden Sie sich im Vorab mein Auftragsformular herunter, dass Sie dem Gerät bei der Einsendung ja ohnehin unterschrieben beilegen müssen, damit ich den Auftrag auf Rechnung überhaupt durchführen kann. Um uns die Arbeit wesentlich zu erleichtern, sollten Sie die Auftragsdaten des Formulars vorab in eine formlose E-Mail abtippen und uns zusenden, damit können wir die Daten fehlerfrei in unser Buchhaltungs-Programm übernehmen.
  • Ist der Auftrag inhaltlich vollständig bei uns eingegangen, bestätigen wir das normaler Weise auch per E-Mail mit der Auftrags-Nummer und dem Eingangsdatum - es sei denn, wir haben eine sofortige Einsendung vereinbart, dann wird es genügen, Ihnen bei Abschuss der Arbeiten zu berichten.
  • Momentan sieht es so aus: Nur noch in wenigen Fällen werden wir Sie erst mal in die Warteschlange "Auftragsliste" einreihen, das wird vor allem dann der Fall sein, wenn es für den Fall intern nur einen Bearbeiter gibt (z.B. bisher bei Symphonic Line -Geräten), auch wenn es Lieferzeiten bei Ersatzteilen gibt, hat eine sofortige Einsendung gerade bei Revisionen grundsätzlich noch intakter Geräte keinen Sinn, die würden hier nur ungenutzt im Weg stehen. Da müssten dann abwarten, bis wie das Gerät anfordern. Das kann lange dauern, doch wenn Sie eine Bestätigung bekommen haben, werden Sie garantiert nicht vergessen.
  • Erst mit der Anforderung des Geräts schicken Sie es zu mir, bitte mit dem komplett ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag, wenn ich das Original nicht vorab per Brief erhalten habe. Die Bearbeitungszeit ab Eingang hier ist dann in der Regel kurz - wenn ich alle Materialien vorrätig habe und nicht zu sehr gestört werde, können Sie das Gerät in Wochenfrist zurück erwarten.

Ganz allgemein: Es gibt Geräte, die wir in den Kern unserer Kompetenz zählen und die wir als unsere "Brot- und Butter"-Typen bezeichnen. Das sind alte Mission Cyrus One und Two (keine jüngeren...), Musical Fidelity A- und B-Geräte aus den 80ern und 90ern, Exposure-Geräte noch von Farlowe (bis Ende 90er Jahre), Revox A78 etc.pp. die forderen wir schon seit dem Frühjahr prinzipiell sofort an, weil wir hier den kompletten Verlauf einschätzen und planen können, die Geräte im Schlaf kennen - da wäre es Unsinn, sie noch lange in einer Warteliste hin und her zu verwalten, denn das frisst nur Ressourcen. So was kündigen Sie nur an, am besten telefonisch und wir teilen Ihnen mit, wie Sie das am besten verpacken sollen und an welchen Werktag es dann am besten bei uns ankommt.

Tipps zur Auftragsvergabe

  • Eine genaue Beschreibung des bemängelten Fehlers spart Zeit und vermeidet Reklamationen.Ein Beispiel:Oft zeigt ein Gerät in der Werkstatt keinen Mangel. Es lässt sich kein Fehler messen,obwohl beim Kunden zu Hause das Problem noch regelmäßig auftrat.Solche Geräte sind natürlich nach wie vor defekt, der Fehler tritt zwar momentan nicht auf,kann sich aber durchaus noch ausweiten, wenn er nicht beseitigt wird.Gerade bei Aussetzfehlern ist der Reparateur Ihnen für jeden Hinweis dankbar.Hilfreich ist eventuell eine Beschreibung der Begleitumstände des Defekts und der technischenUmgebung des Gerätes (was ist noch angeschlossen? was steht in der Nähe?).
  • Geben Sie möglichst eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind,damit wir Sie bei Rückfragen anrufen können.Das gilt besonders, wenn wir für Sie zuerst die Reparaturkosten ermitteln sollen.
  • Die Fehlersuche nimmt bei Elektronik-Reparaturen die meiste Arbeitszeit in Anspruch.Bei einer Kostenermittlung erbringt der Reparateur den Großteil seiner Leistung im Voraus.Abgelehnte Kostenvoranschläge sind daher immer ein Verlust an Zeit und Geld.Wir erlauben uns, abgelehnte Kostenvoranschläge nach Aufwand,
    - jedoch mindestens pauschal mit 20,-€ zu berechnen, dies deckt in den wenigsten Fällen die Kosten.
    - zur Kostenermittlung notwendige Kosten (wie z.B. die Beschaffung von Serviceunterlagen)an den Auftraggeber weiterzugeben.
  • Stellen Sie vor Erteilung des Auftrags möglichst den Zeitwert des defekten Gerätes fest. Legen Sie eventuell mit dem Händler zusammen eine sinnvolle Preisgrenze für die Reparatur fest. Sie können das Gerät dazu gerne im Laden schätzen lassen. Sollte es sich um einen nur geringen Restwert handeln, oder sind sehr hohe Reparaturkosten abzusehen, könnte eine Reparatur wirtschaftlich unrentabel sein. Gerne setzen wir das Gerät trotzdem für Sie in Stand, wenn es für Sie einen hohen Liebhaber-, Gebrauchs- oder Erinnerungswert besitzt.
  • Bei vielen Reparaturen älterer Geräte ist die Angabe hilfreich, ob Sie größeren Wert legen auf:
    - die optimale Funktion (Bauteile neuester Fertigung
    - Reparatur) oder- den originalen Erhaltungszustand (Restauration) oder
    - Schaltungsverbesserungen (höherwertige Bauteile – Tuning)
  • Bitte geben Sie Geräte nur vollständig (oder so vollständig wie möglich) zur Reparatur.Sie sparen durch teilweise Demontage keine Arbeitskosten, das Gegenteil ist der Fall, da sich ein unvollständiges Gerät schwerer oder gar nicht prüfen lässt. Auch die vorgeschriebene, abschließende VDE-Messung darf nur im kompletten Zustand gemacht werden.Hat der Reparateur das Gerät nicht selbst zerlegt, erschwert dies den Zusammenbau und verursacht zusätzliche Kosten.
  • Hinweis zur Gesetzeslage bei der Betriebssicherheit von elektrischen Geräten: Geräte, von denen eine Gefahr für den Benutzer ausgehen kann (z.B. durch berührbare Netzspannung durch fehlende Gehäuseteile), dürfen vom Fachmann unter keinen Umständen betriebsbereit zurückgegeben werden, ohne dass die Gefahr beseitigt wurde - auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden!
  • Reparaturen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Bei netzbetriebenen Geräten wird nach jeder Reparatur die gesetzlich vorgeschriebeneVDE-Messung vorgenommen und berechnet.Sie haben auf die durchgeführte Reparatur die vollen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bewahren Sie daher die Reparaturrechnung bitte gut auf.

Geräte verschicken?

Hinweise zum sicheren Verpacken Ihres Gerätes finden Sie in den Versandhinweisen.

Lohnt eine Reparatur?

...das kann ich Ihnen nicht in jedem Fall genau beantworten. Denn ich kann nur von bekannten Informationen ausgehen, und mache Tatsachen kann man nicht kennen, nicht beziffern und nicht voraussehen. Ein paar Beispiele:

  • Ihr Gerät hat Sammlerwert,
  • es ist eine Erinnerung daran gebunden,
  • es ist mit verschiedenen Geräten einer Serie angeschafft worden,
    es besitzt mit diesen zusammen eventuell sogar eine gemeinsame System-Fernbedienung.
  • Es ist eventuell überdurchschnittlich gut erhalten oder
  • passt unersetzlich gut zu Ihren Anwendervorstellungen,
  • das Gerät war vielleicht sogar eine Einzelanfertigung.

Hier können nur Sie selber einschätzen, wie viel Ihnen die Instandsetzung wert ist.

Welche Informationen braucht die Werkstatt?

Das ist fast wie bei Gericht.

Wissen will ich immer so viel wie möglich von den Beobachtungen zum Fehlerbild, wobei mir Schlüsse und Mutmaßungen aus diesen Beobachtungen wenig nützen.

Wenn z.B. ein CD-Spieler Fehler zeigt, dann nützt mir die Fehlerbeschreibung "Lasereinheit?" gar nichts. Daraus kann man weder entnehmen, welches Verhalten der Kunde bemängelt, noch bringt es einen der eigentlichen Fehlerquelle näher. Denn auch defekte Schalter, Diskmotoren, Steuertransistoren oder Netzteilkomponenten können ähnliche Fehlerbilder wie ein defekter oder verschmutzter Laser hervorbringen. Bei vielen CD-Spielern reicht sogar eine Reinigung und Schmierung um die Funktion wieder herzustellen.

Dagegen hilft es sehr, wenn z.B. auf dem Auftrag notiert ist: "Aussetzfehler tritt immer erst nach Laufzeit auf, dann stottert die Wiedergabe" oder "nur nach dem Einschalten" oder "immer bei den letzten Spuren" oder "völlig unregelmäßig". Das sind direkte Beobachtungen, die denn Techniker sofort auf die richtige Spur leiten können. Gerade bei Fehlern, die nicht dauerhaft auftreten ist eine genaue Beschreibung nötig, sonst bekommen Sie ihr Gerät eventuell mit dem Vermerk "kein Fehler festzustellen" zurück. Allerdings gehe ich immer davon aus, dass kein Kunde ein Gerät zur Reparatur bringt, ohne dass irgendetwas ungewöhnliches damit vorgekommen ist. Nur müssen Sie bei weggelassenen Hinweisen dann auch die Zeit bezahlen, die es kostet, im Blindflug überhaupt die richtige Spur aufzunehmen. Genauso wichtig sind exakte Angaben bei spektakulären Totalausfällen (z.B." lauter Plopp, dann war der Verstärker aus..."), einerseits wird man entsprechend gewarnt, dass man bei unvorsichtiger Inbetriebnahme den Schaden vielleicht vergrößern könnte, andererseits ist die Beschreibung des Hergangs beim Ausfall oft sehr wichtig zur Ermittlung des Auslösers. Und erst die genaue Kenntnis dieses Auslösers ermöglicht eine 100%ig nachhaltige Reparatur.

Ein Fall aus der Paxis: vor der Reparatur der teuren Endstufe eines Billigverstärkers erwähnt der Kunde nicht, dass schon vor dem Totalausfall sämtliche Schalter und Regler ausgesetzt haben. Das erfuhr die Werkstatt dann erst beim Endtest. Damit stand hinterher fest, dass sich die Reparatur von vornherein unwirtschaftlich war, der Kunde hätte einfach alle ihm bekannten Informationen übermitteln sollen und das Gerät wäre vernünftiger Weise gar nicht bearbeitet worden.

Was soll überhaupt gemacht werden?

Es gibt da die Pflicht...

Wenn das Gerät überhaupt bearbeitet und wieder benutzt werden soll, dann müssen sämtliche gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden - die absolut deckungsgleich mit meinen selbstverständlichen Sorgfalt- und Gewissenspflichten sind: Zuallererst darf von dem Gerät bei bestimmungsgemässem Gebrauch keinerlei Gefahr ausgehen.

Es ist also mindestens jeder Reparaturschritt durchzuführen, der einen sicheren Betrieb gewährleistet, die Regeln dazu hat der VDE aufgestellt, dies ist der Maßstab. Es darf durchaus mal eine Maßnahme nicht exakt den VDE-Richtlinien entsprechen - sie darf nur nicht weniger sicher oder gar gefährlich sein, ich muss meine Tätigkeit so durchführen, dass ich notfalls auch vor Gericht belegen kann, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Bastel-Aktionen wie überbrückte Schalter, angenagte Kabel mit Isolierband darum oder Konstruktionen, bei denen z.B. der einfache Bruch einer Lötstelle lebensgefährliche Netzspannung von innen ans Gehäuse bringen könnte, werden Sie bei mir nicht finden - auch nicht z.B. den Austausch schwer entflammbarer Teile gegen unsicherere Elemente.

Die nächste Stufe ist auch noch Pflicht: Ausfallfreie, einwandfreie Funktion - man muss zumindest so weit reparieren, dass sich ein stabiler Zustand ergibt, der sich nicht zwangsläufig sofort wieder von alleine verschlechtert. Natürlich kann der Kunde hier wünschen, dass Teilfunktionen unbearbeitet bleiben, sofern sie nicht für Grundfunktion und Sicherheit nötig sind.

Ich behalte mir allerdings inzwischen vor, Reparaturschritte in symmetrischen Anordnungen auch immer symmetrisch durchzuführen - ansonsten kann man meiner Meinung nach den Fehler auch gleich in der Schaltung belassen. Das wäre in etwa so, wie wenn Sie beim Auto einen defekten Reifen einzeln wechseln und dann auf einer Achse zwei unterschiedliche Reifentypen mit unterschiedlichem Profil haben - eben einfach Pfusch

....und die Kür

Man kann reparieren, man kann restaurieren und man kann ein Gerät mit der Zielsetzung der Optimierung überarbeiten. Oft geht eine ordentliche Revision über den Preis der reinen Reparatur nur unwesentlich heraus. Man lötet z.B. etwas umfassender nach und tauscht verschlissene Teile insgesamt aus anstatt nur die definitiv kaputten Teile herauszufinden und zu wechseln. Nun kostet aber z.B. ein Satz neuer kleiner Elkos auch in hoher Qualität nicht unbedingt viel. Und da oft die vorhandenen Teile ohnehin einseitig abgelötet werden müssen, um sie genau zu prüfen, ist man sogar schneller, wenn man gar nicht im Einzelnen sucht, sondern einfach komplett neue einsetzt und dabei nebenbei gleich für die nächsten 20 Jahre einwandfreie Funktion herstellt. Aktuelle Bauteile in Markenqualität sind ohnehin von vornherein haltbarer sowie technisch und klanglich der Originalbestückung meist überlegen. Da man zum Austausch das Gerät ja nicht noch einmal extra öffnen muss, sind die paar Euro Material-Aufpreis meist gut angelegt.

Inzahlungnahmen und ebay-Geräte, die Sie bei mir kaufen können, sind nahezu durchgehend in dieser Form revidiert, daher kann ich auch lange für diese Geräte garantieren, das ist für mich dann kein großes Risiko. Ausfälle an solchen gebrauchten Geräten wären reiner Zufall und eher seltener als bei Neuware.

eine derartige Revision an Ihrem Reparaturgerät können wir im Vorfeld ebenfalls eine angemessene Garantiezeit vereinbaren.

...und hier noch etwas ungeordnet und umfangreich, ich arbeite dran:

Was Sie zu Reparaturkosten und Kostenvoranschlägen wissen sollten

Eine Reparatur von elektronischen Geräten unterscheidet sich wesentlich von rein mechanischen Reparaturen. Auch der Fachmann kann elektronische Fehler in den meisten Fällen nicht direkt sehen, die Fehlererscheinungen sind höchstens messbar und manchmal sehr komplex. Wo Ihnen eine KFZ-Werkstatt nach einem Blick auf Ihren lauten Auspuff nahezu augenblicklich einen richtig kalkulierten Reparaturpreis mitteilen kann und der Arbeitsaufwand dann aus dem Erneuern der sichtbar defekten Teile besteht, da ist die Hauptarbeit bei Elektronik-Reparaturen die Suche nach dem unsichtbaren Fehler. Der Austausch der defekten Teile ist nach deren Ermittlung eigentlich nur noch Formsache und wird in der Regel immer sofort durchgeführt, denn für eine nachhaltige Reparatur und Kostenanalyse kann man meist auf den Probe-Einbau der entsprechenden Teile gar nicht verzichten. Ob nämlich nach Erneuerung von mehreren Teilen z.B. in eine kreuz- und quer verkoppelte Verstärkerstufe tatsächlich alles stabil funktioniert, das wäre ohne realen Test reines Rätselraten.

Wenn man den Fehler z.B. in einer lockeren Lötstelle vermutet, dann kann man eigentlich nur durch Nachlöten und nachfolgendes Testen des Gerätes sicher gehen, dass man auf der richtigen Spur ist - oder besser war: Denn hat man einen Fehler auf diese Weise "gefunden", kann man den fehlerhaften Ursprungszustand nicht wieder herstellen. Was soll man einem Kunden dann sagen, der "nur" einen Kostenvoranschlag verlangt hat? Gleiches gilt für verschlissene Kontakte oder sämtliche Formen von Bauteile-Aussetzern. Für die Kostenermittlung muss man die gleiche Arbeit leisten, wie für die Reparatur. Es lassen sich viele Fehler gar nicht ermitteln ohne sie zu beseitigen. Selbstverständlich möchte ich meinen Reparaturaufwand bezahlt haben. Wenn der Kunde aber nicht bezahlen will, da er ja nur einen Kostenvoranschlag verlangt hat und keine sofortige Reparatur, dann bleibt mir manchmal nicht mal mehr die Möglichkeit, dem Kunden sein Gerät mit genau dem ursprünglichen Defekt zurück zu geben. In solchen Fällen zwingt einen der Kunde durch seine Forderung nach einem Kostenvoranschlag eigentlich, sich im Vorfeld ohne jeden Aufwand irgendwelche Kosten aus den Fingern zu saugen, die man dann selbstverständlich genügend hoch ansetzen muss, um jede Eventualität abzudecken.
Meistens vermeint der Kunde wohl, sich durch einen Kostenvoranschlag Vergleichsmöglichkeiten und Einsparungen zu eröffnen, das Gegenteil ist eher der Fall. Er wird überall nur Fantasie-Zahlen hören und welche Werkstatt dann die kleinste Hausnummer nennt, weiß deshalb noch lange nicht, wie sie das Gerät tatsächlich wieder in Ordnung bringt.

Gehen Sie jedenfalls mal mit dem Kostenvoranschlag der einen Werkstatt in eine andere, sagen Sie dort: "Sie brauchen gar nicht suchen, hier in meinem Kostenvoranschlag steht schon was kaputt ist - bitte nur noch billigst die Teile wechseln, Sie können das sicher günstiger". Bin mal gespannt ob das klappt...
So bitter es klingt: eine Gerätereparatur und deren Preis-Leistungsverhältnis ist reine Vertrauenssache - es ist wie beim Arzt. Dem Laien kann über Technik sonst was erzählt werden und oft genug wird er bewusst geprellt. Weil den Werkstätten aufgrund des Kostendrucks von Seiten der Neuware ohnehin das Wasser bis zum Hals steht, kassieren die meisten an jedem Gerät so viel wie gerade noch rentabel ist, nicht mehr und nicht weniger. Selbst das langt bei den meisten Handwerksbetrieben im Durchschnitt kaum, um die laufenden Kosten zu decken. Es kommen immer weniger einfach zu reparierende Geräte rein, an denen man mal einen Reibach machen könnte, um die zunehmende Menge an unrentablen Reparaturen auszugleichen. Man kann für die Reparatur eines komplexen Gerätes ja kaum mehr verlangen, als für die eigenen Billig-Neugeräte, selbst wenn man stundenlang Fehler gesucht hat. Deshalb muss eigentliche jede Reparatur gerade mal einen Euro billiger sein, als der Gebraucht- oder Wiederbeschaffungswert des reparierten Gerätes ist, mehr macht der Kunde sowieso nicht mit. Der eigentliche Reparaturaufwand im konkreten Fall spielt also beim Reparaturpreis und den Kostenvoranschlägen häufig kaum eine Rolle - man schreibt ohnehin rote Zahlen, man nimmt dann halt soviel man bekommt.
Auch wenn das in vielen Betrieben definitiv so ist, möchte dabei nicht mitmachen. Deshalb muss bei mir die Reparaturannahme bereits die richtigen Weichen stellen, reparieren kann ich nur eine begrenzte Zahl wertiger Geräte und das muss dann dem Kunden einen echten Mehrwert bringen, wobei ich weder etwas drauf legen möchte, noch jemanden über den Tisch ziehen.

Wird jedenfalls ein ehrlicher Kostenvoranschlag verlangt, dann ist mit dessen Erstellung meist die komplette Arbeit bereits getan, bei Ablehnung der Kosten bleibt die Reparaturwerkstatt auf diesen sitzen. Wenn Sie also bei mir unbedingt einen Kostenvoranschlag verlangen, dann müssen Sie damit rechnen, dass ich die Bearbeitung im Zweifelsfall lieber komplett ablehne, eine Phantasie-Kostenermittlung bekommen Sie von mir nicht.

Sie fragen Sich sicher jetzt: Wie kann ich denn dann die Reparaturkosten kontrollieren?Sie können sich vorher gut informieren und dann sinnvolle Grenzen setzen - die sind bindend und dürfen nur geringfügig überschritten werden. Ein guter Anhaltspunkt ist der Auktions-Wert Ihres Geräts, es wäre nicht sinnvoll weit mehr für eine Reparatur auszugeben, als man für das reparierte Gerät hinterher erlösen kann. Dann könnte man sich ja billiger ein intaktes, gebrauchtes baugleiches Gerät beschaffen - wobei Sie dann allerdings auch mit ähnlich gut überarbeiteten Geräten verglichen müssen, immerhin repariere ich mit der Zielsetzung langer Haltbarkeit.Den Reparaturaufwand nach Beginn der Arbeiten können Sie aber leider nicht besser steuern, als die Werkstatt selber, der Sie sich anvertrauen. Und ganz offen gesprochen: trotz aller Erfahrung kann ich jedenfalls noch nicht nicht hell sehen (siehe oben, Elektronik-Fehler sind unsichtbar).Gerade darum ist die Kommunikation - vor allem bei der Auftragsannahme - so extrem wichtig.

So möglichst nicht:
Vollends unbefriedigend wurde eine Bearbeitung, als sich nach Teilreparatur wesentliche weitere Fehler herausstellen, die der Kunde zwar kannte, aber bei der Auftragsvergabe nicht erwähnt hat. Die mussten aber aus Gründen der stabilen Funktion bzw. gesetzlicher Vorschriften unbedingt vor der Rückgabe beseitigt werden. Die Reparatur war im Vorfeld nicht genau besprochen worden (ein Händlerkollege hatte das Gerät für mich angenommen), damit sind alle Beteiligten zwangsläufig in die Zwickmühle geraten. Der Kunde wollte gar nicht so viel Geld investieren, wie am Schluss zusammen kam. Ich hatte anfangs auch keinesfalls vor, so viel Ersatzteile und Arbeit in ein solches Gerät zu stecken - aber an welcher Stelle sollte nun die einmal begonnene Reparatur abgebrochen und der Totalverlust des Geräts und der Vorleistungen erklärt werden? Ich war ja bei Arbeitsbeginn nur von dem Ursprungsfehler ausgegangen, den zu beseitigen sich gerade noch gelohnt hätte!
Aber man will die bereits geleistete Arbeit ja dann auch nicht vergeblich gemacht haben, teuer beschaffte Spezial-Ersatzteile sollen nicht ungenutzt bleiben. Das bereits wieder halb intakte Gerät schmeißt man nach einem solchen Aufwand doch nicht einfach weg. Die eingebauten Ersatzteile müsste man mit dem gleichen Zeitaufwand wie beim Einbau auch wieder ausbauen - und auch dann sind sie nicht mehr ganz neuwertig...

Klären Sie am besten im Vorfeld die möglichen Kosten mit mir und wägen Sie den dabei zu ermittelnden Gerätewert gegen die möglichen Reparaturkosten ab. Ein Kostenvoranschlag im eigentlichen Sinn wird dann nicht nötig sein, besser legen wir gemeinsam fest, bis zu welcher sinnvollen Preisgrenze ich die Reparatur einfach durchführen kann. Sie würden von mir ohnehin benachrichtigt, wenn unerwartet die Kosten explodieren und die Wirtschaftlichkeit der Bearbeitung in Frage steht. Die meisten Fälle lassen sich aber im Vorab 100%ig klären, unwirtschaftliche Fälle sind fast immer im Vorfeld erkennbar. Wenn ich von Ihnen im direkten Gespräch möglichst viel über den Fehler Ihres Gerät erfahren kann und Sie dabei von mir alle realistischen Optionen mitgeteilt bekommen, dann haben wir beide eine viel bessere Entscheidungsgrundlage - wo vorher der Fall richtig besprochen war, hat das bis jetzt noch immer prima geklappt.

Sollte trotzdem einmal eine Bearbeitung unerwartet den Rahmen der Wirtschaftlichkeit sprengen, so kann ich Ihnen auch stets die Not-Inzahlungnahme des defekten Gerätes anbieten. Dabei fallen die bereits angefallenen Reparaturkosten dann weg  - oft habe ich neuen oder gebrauchten Ersatz auf Lager, in fast jeden Fall kann ich Ersatz beschaffen. Mir bleibt dann zwar die schwere Aufgabe, dass Gerät noch möglichst Kosten deckend zu verkaufen, Sie werden allerdings in einem solchen Fall mit einem Ersatzgerät in finanzieller und funktioneller Hinsicht auf keinen Fall einen Nachteil haben.  Es findet sich IMMER eine befriedigende Lösung.

Einen regelrechten, förmlichen Kostenvoranschlag zu erstellen, hat bei Elektronik eigentlich nur dann einen Sinn, wenn dieser z.B. bei einem Überspannungsschaden in Form eines Gutachtens von einer Versicherung gefordert wird.