Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

für Serviceleistungen und Verkauf durch das Einzelunternehmen

Martin Kühne
freie Ton- und Bildwerkstatt
Nobelstr. 16
95444 Bayreuth

im folgenden „Unternehmer“ genannt.

Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden:
Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Verkaufsbedingungen

Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

Mängelansprüche

  1. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.

  2. Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

  3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, dies gilt jedoch nicht für gebrauchte Sachen.

  4. Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

Leistungs- und Reparaturbedingungen

Auftragserteilung und Auftragsauslegung

  1. Bei der Auftragserteilung soll der Unternehmer den Kunden über Fehler bzw. deren Auswirkungen befragen und dieser entsprechend Auskunft geben. Soweit dies nach den Angaben und den technischen Gegebenheiten möglich ist, wird dem Kunden bei Auftragsannahme der vermutliche Reparaturpreis genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.

  2. Der Unternehmer kann bei Auftragsannahme, je nach Reparaturgegenstand, eine Kostenfreigabe fordern. Der Kunde sollte dies vor dem Paketversand des defekten Gerätes mit dem Unternehmer abstimmen.

  3. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.

Kostenvoranschlag/Kostenermittlung

  1. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden dem Kunden mündlich /telefonisch oder per eMail mitgeteilt. Auf Wunsch wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt, z.B. für Versicherungen, für den ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt wird. Dieser Pauschalbetrag ist der jeweils aktuellen Service-Preisliste des Unternehmers zu entnehmen.

  2. Wird die Reparatur dann auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

  3. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag werden bei Reparaturauftragserteilung in Anrechnung gebracht.

Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

  1. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

  2. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

  3. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

  4. die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

  5. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

Mängelansprüche

  1. Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre.

  2. Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

  3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass der Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.

  4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

  1. Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

  2. Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

  3. Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer.

  2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

  3. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden.

  2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.

  3. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

  4. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden.

  5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde.

  6. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5 %) im Verzug ist.

  7. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können.

  8. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

Nacherfüllung, Rücktritt

  1. Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werks an.

  2. Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren, dies gilt jedoch nicht für gebrauchte Sachen. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt Ziffer1 Satz 2 entsprechend.

Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung des Unternehmers. Versendet der Unternehmer auf Verlangen des Käufers den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Unternehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort.

Abnahme

  1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb der Frist von 12 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

  2. Liefert der Unternehmer Individualsoftware oder vom Kunden beauftragte Sonderanfertigungen, so ist der Kunde verpflichtet diese abzunehmen und binnen 12 Werktagen eine nachweisliche Funktionsprüfung vorzunehmen. Offensichtliche Fehler oder Schäden an Ware oder Verpackung sollten nach Möglichkeit innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt gerügt werden.

Mängelhaftung

  1. Der Unternehmer gewährleistet, dass die Vertragsprodukte diejenige Beschaffenheit aufweisen, die vertraglich vereinbart und in den mitgelieferten Produktinformationen beschrieben sind. Für darüber hinausgehende Beschaffenheitsangaben steht der Unternehmer nicht ein. Unabhängig davon gibt der Unternehmer etwaige Garantie- und Beschaffenheitszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen.

  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

  3. Der Kunde erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- /Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

  4. Die Mängelhaftung des Unternehmers entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert und/oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Mängelhaftung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung der freien Ton- und Bildwerkstatt technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.

Mängelrüge

  1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Empfang der Vertragsprodukte des Unternehmers schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat die der Unternehmer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzprodukte. In diesem Falle trägt der Unternehmer die Versandkosten. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Kunde nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist in jedem Fall erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

  2. Nach Ablauf der in Ziffer 1 genannten Frist kann der Kunde nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten

  3. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber der freien Ton- und Bildwerkstatt zu rügen. Der Kunde kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

  4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass eine Mängelhaftung nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und gegebenenfalls notwendiger Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen dem Kunden berechnet.

Haftungsausschlüsse

  1. Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:
    Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.

  2. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

  1. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer abzutreten.

  1. Der Unternehmer ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus den mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindungen abzutreten.

Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel - und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

  1. Ausschließlich Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Martin Kühne


  1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Letzteres gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im übrigen kann die Wertersatzpflicht dadurch vermieden werden, dass der Käufer die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, und dass er auch sonst alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nichtpaketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt.

  2. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt, oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht hat. In allen anderen Fällen ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.

  3. Der Verkäufer wird bereits geleistete Zahlungen des Käufers unverzüglich Zug um Zug gegen Rückgabe der gelieferten Ware erstatten.

  4. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Audio- oder Videoaufzeichnungen und Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind, sowie für Werke, die nach den Vorgaben des Kunden eigens angefertigt wurden.

Ende der Widerrufsbelehrung

Anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch

  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksam oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand 17.7.2009